Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.06.1967

Geschäftszahl

0030/67

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0776/63 E 13. Dezember 1963 RS 1

Stammrechtssatz

Der Begutachtung nach Paragraph 90, KOVG kann auch ein von einem anderen Arzt als dem Sachverständigen erstellter BEFUND, und zwar auch ein von dem Anstaltsarzt einer Strafanstalt erstellter zugrunde gelegt werden.