Verwaltungsgerichtshof
15.06.1967
0030/67
GRS wie 0776/63 E 13. Dezember 1963 RS 1
Der Begutachtung nach Paragraph 90, KOVG kann auch ein von einem anderen Arzt als dem Sachverständigen erstellter BEFUND, und zwar auch ein von dem Anstaltsarzt einer Strafanstalt erstellter zugrunde gelegt werden.