Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

04.03.1968

Geschäftszahl

1802/66

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2326/60 E 5. Juli 1961 RS 2

(hier: Symptome, die auf andere Ursachen zurückzuführen sind - Alkoholbeeinträchtigung)

Stammrechtssatz

Einem Arzt muss zugemutet werden, dass er zwischen einwandfreien untrüglichen Merkmalen einer Alkoholisierung und denen aus mitgeteilten körperlichen Leiden sich ergebenden mangelnden Fähigkeiten, gewisse Proben in befriedigender Weise auszuführen, zu unterscheiden vermag.