Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.03.1967

Geschäftszahl

1767/66

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0358/53 E 9. September 1955 VwSlg 3813 A/1955 RS 2

Stammrechtssatz

Begibt sich ein Anspruchsberechtigter ohne zureichenden Grund einer Möglichkeit, ein ausreichendes Einkommen aus seinem Besitz zu erzielen, so geht er seines Anspruches verlustig.