Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.01.1967

Geschäftszahl

1765/66

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0406/63 E 27. September 1963 VwSlg 6108 A/1963 RS 1

Stammrechtssatz

Die Sperre eines Gewerbebetriebes ist eine Vollstreckungsmaßnahme, die schon rein begrifflich nicht in das Ermessen der Behörde gestellt ist.