Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.02.1967

Geschäftszahl

1746/66

Rechtssatz

Ausführungen, daß ein Kraftfahrer nicht nur mit der Abänderung bisher gewohnter Verkehrsverhältnisse (z. B. neues Ein- und Durchfahrtverbot, Abbiegeverbot, Vorrang, usw.) sondern auch mit der Änderung der Linienführung der Straßenbahn rechnen muß.