Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

03.04.1967

Geschäftszahl

1694/66

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0599/65 E 27. Jänner 1966 RS 2

Stammrechtssatz

Der Hinweis auf die zahlreichen Vorstrafen verwaltungsbehördlicher wie gerichtlicher Art muß und kann als besonderer Erschwerungsumstand genügen. Eine genaue Anführung der Vorstrafen im einzelnen ist nicht erforderlich.