Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

13.02.1967

Geschäftszahl

1594/66

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1628/62 E 12. September 1963 RS 3

Stammrechtssatz

Der Ausspruch über die Tat kann keinen Beschwerdepunkt bilden, wenn der Beschwerdeführer in der Berufung nur den Ausspruch über die Strafe bekämpft hat.