Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.10.1967

Geschäftszahl

1565/66

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1188/66 E 4. Dezember 1967 RS 1

Stammrechtssatz

Der VwGH hat iSd Paragraph 41, Absatz eins, VwGG 1965 vor der Auseinandersetzung mit den geltend gemachten Beschwerdepunkten zu prüfen, ob der angefochtene Bescheid nicht wegen Unzuständigkeit der belangten Behörde rechtswidrig ist.