Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.01.1968

Geschäftszahl

1334/66

Rechtssatz

Aus Paragraph 17, Absatz 6, der BauO für Wien kann kein Recht des derzeitigen Eigentümers der Ergänzungsfläche auf das Bauverbot abgeleitet werden, welches ein Vorgehen nach Paragraph 17, Absatz 7, der BauO für Wien ausschlösse.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1968:1966001334.X04