Verwaltungsgerichtshof
15.01.1968
1334/66
Aus Paragraph 17, Absatz 6, der BauO für Wien kann kein Recht des derzeitigen Eigentümers der Ergänzungsfläche auf das Bauverbot abgeleitet werden, welches ein Vorgehen nach Paragraph 17, Absatz 7, der BauO für Wien ausschlösse.
ECLI:AT:VWGH:1968:1966001334.X04