Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.10.1967

Geschäftszahl

1236/66

Rechtssatz

Die Organe der Straßenaufsicht sind nicht verpflichtet, im Zuge der Vornahme einer Atemluftprobe rechtliche Aufklärungen zu erteilen (Hinweis E 17.2.1966, 1719/65).