Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

07.02.1967

Geschäftszahl

1176/66

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1064/64 E 10. November 1964 RS 4

Stammrechtssatz

Bei der Prüfung der Existenzfähigkeit einer Apotheke sind Schulden außer Ansatz zu lassen, die nicht mangels ausreichender Erträgnisse der Apotheke zur Aufrechterhaltung des vorschriftsmäßigen Apothekenbetriebes aufgenommen werden mußten; dies gilt insbesondere für Schulden, die der Apothekeninhaber zur Errichtung oder Vergrößerung der Apotheke aufgenommen hat.