Verwaltungsgerichtshof
24.01.1967
1167/66
Die Existenzfähigkeit einer Apotheke ist nach denselben Grundsätzen zu prüfen, gleichgültig ob es sich um Einsprüche nach Paragraph 48, Absatz 2, Apothekengesetz handelt oder um die Anordnung der Verpachtung; im letzteren Falle muß allerdings gefordert werden, daß der zumindest jene Summe erreicht, die zur Entlohnung eines verantwortlichen Leiters erforderlich ist.