Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.01.1967

Geschäftszahl

1094/66

Rechtssatz

Unter den Voraussetzungen des Artikel römisch zwei, Ziffer 2, der 14 GG Novelle hat der Beamte einen Rechtsanspruch auf Verbesserung der besoldungsrechtlichen und der sonstigen dienstrechtlichen Stellung.