Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.05.1967

Geschäftszahl

0992/66

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0594/65 E 30. November 1965 RS 3

Stammrechtssatz

Für die Frage der Rechtmäßigkeit der Vorführung zum Amtsarzt aus dem Grunde des Paragraph 5, Absatz 4, Litera b, StVO genügt die Vermutung nicht, vielmehr muß der Verdacht einer strafbaren Handlung vorliegen.