Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.05.1967

Geschäftszahl

0992/66

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0594/65 E 30. November 1965 RS 1

Stammrechtssatz

Für das Tatbild der aus Paragraph 5, Absatz 2, StVO abzuleitenden Verwaltungsübertretung ist neben der Vermutung des beeinträchtigten Zustandes die Vermutung des Lenkens, Inbetriebnehmens oder des Versuches dazu (in diesem Zustand) entscheidend.