Verwaltungsgerichtshof
22.05.1967
0992/66
GRS wie 0594/65 E 30. November 1965 RS 1
Für das Tatbild der aus Paragraph 5, Absatz 2, StVO abzuleitenden Verwaltungsübertretung ist neben der Vermutung des beeinträchtigten Zustandes die Vermutung des Lenkens, Inbetriebnehmens oder des Versuches dazu (in diesem Zustand) entscheidend.