Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

07.11.1966

Geschäftszahl

0965/66

Rechtssatz

Ausführungen in einer berechtlichten Ablehnung eines Antrages auf Vornahme eines Ortsaugenscheines, wenn dadurch im nachhinein die Unrichtigkeit von Angaben nicht bewiesen werden kann. (Hinweis auf E vom 20.1.1966, Zl. 1002/65 und vom 20.1.1966, Zl. 2323/64)