Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

07.11.1966

Geschäftszahl

0965/66

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2795/53 E 3. November 1954 VwSlg 3549 A/1954 RS 2

Stammrechtssatz

Die Bestimmung des Paragraph 21, VStG ermächtigt die Behörde, unter bestimmten, im Gesetz vorgesehenen Umständen von der Strafe Abstand zu nehmen; eine Verpflichtung hiezu besteht jedoch auf Grund dieser Gesetzesstelle unter keinen Umständen.