Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.06.1967

Geschäftszahl

0913/66

Rechtssatz

Ein Zeitungsartikel scheidet als Wiederaufnahmegrund jedenfalls dann aus, wenn er nicht schon vor Erlassung des Straferkenntnisses vorhanden gewesen, das heißt erschienen ist.