Verwaltungsgerichtshof
19.09.1966
0901/66
Die im Paragraph 39, Absatz 2, AVG 1950 der Behörde auferlegte Verpflichtung der Amtswegigkeit beinhaltet auch den für die Verwaltung wesentlichen Grundsatz der materiellen Wahrheit des festzustellendes Sachverhaltes.