Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.09.1966

Geschäftszahl

0853/66

Rechtssatz

Abweisung des Begehrens auf Ersatz der Stempelgebühren für eine 3. Beschwerdeausfertigung, wenn die Beschwerde nur in zweifacher Ausfertigung einzubringen war.