Verwaltungsgerichtshof
20.10.1966
0851/66
Kein Ersatz der Stempelgebühren für die Replik zur Gegenschrift der belangten Behörde, weil dieser Schriftsatz vom VwGH nicht angefordert worden war.
Abgegangen hievon ohne verstärkten Senat (demonstrative Auflistung):
83/08/0195 E 4. Juli 1985 RS 2
(RIS: abwh)