Verwaltungsgerichtshof
19.09.1966
0836/66
Abweisung des Antrages auf Aufwandersatz mangels entsprechender
Begründung. Die Bfr stellten folgendes Begehren:"... der belangten
Behörde den Kostenersatz gemäß Paragraphen 47, ff VwGG 1965 mit dem entsprechenden Pauschalbetrag zuzüglich Barauslagen aufzuerlegen."