Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.09.1966

Geschäftszahl

0743/66

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2297/59 E VS 21. Mai 1962 VwSlg 5804 A/1962 RS 5

Stammrechtssatz

Der Anspruch auf Pflegezulage ist gegeben, wenn die Dienstbeschädigung eine wesentliche Bedingung der Hilflosigkeit ist.