Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.11.1966

Geschäftszahl

0734/66

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1719/65 E 17. Februar 1966 RS 2

Stammrechtssatz

Polizeiorgane sind nicht verpflichtet, im Zuge der von ihnen durchgeführten Amtshandlungen den Parteien rechtliche Aufklärungen zu erteilen.