Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.06.1967

Geschäftszahl

0637/66

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0416/66 E 14. Juni 1967 VwSlg 7154 A/1967 RS 2

Stammrechtssatz

Unter "Verkehrsflächen der Gemeinde" sind all jene Kommunikationen zu verstehen, die in ihrer Verkehrsbedeutung auf das Gemeindegebiet beschränkt sind (also auch Gemeindestrassen und öffentliche Interessentenwege nach dem hier maßgebenden stmk Landesstraßenverwaltungsgesetz 1964).