Verwaltungsgerichtshof
14.06.1967
0637/66
GRS wie 0416/66 E 14. Juni 1967 VwSlg 7154 A/1967 RS 2
Unter "Verkehrsflächen der Gemeinde" sind all jene Kommunikationen zu verstehen, die in ihrer Verkehrsbedeutung auf das Gemeindegebiet beschränkt sind (also auch Gemeindestrassen und öffentliche Interessentenwege nach dem hier maßgebenden stmk Landesstraßenverwaltungsgesetz 1964).