Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.04.1967

Geschäftszahl

0617/66

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2231/65 E 29. Juni 1966 VwSlg 6963 A/1966 RS 2

Stammrechtssatz

Durch die Bestimmung des Paragraph 67, Absatz 3, ASVG sind jene Fälle ins Auge gefasst worden, in denen der Dienstgeber die wirtschaftliche Gefahr des Betriebes oder den erzielten Gewinn in der Weise mit einem anderen teilt, dass diesem die wirtschaftliche Gefahr bzw der erzielte Gewinn überwiegend - und somit nicht ausschließlich - zufällt.