Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.09.1967

Geschäftszahl

0523/66

Rechtssatz

Nicht die Gewerbebehörde hat eine Situation zu schaffen, die die Genehmigung einer Betriebsanlage ermöglicht, sondern der Genehmigungswerber hat alle jene Schritte zu tun, um die tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen für die Genehmigungsfähigkeit seines Vorhabens sicherzustellen. (hier:

Problem der Vorschreibungen straßenpolizeilichen Inhaltes zur verkehrssicheren Ausgestaltung einer geplanten Tankstelle, Hinweis auf E vom 13.9.1967, Zl. 0760/66).