Ausführungen zur Frage des Verhaltens der Behörde gegenüber den Anträgen nach § 5 Abs 1 zweiter Satz VStG 1950 (Hier: § 129 Abs 2 BO f Wien).Ausführungen zur Frage des Verhaltens der Behörde gegenüber den Anträgen nach Paragraph 5, Absatz eins, zweiter Satz VStG 1950 (Hier: Paragraph 129, Absatz 2, BO f Wien).