Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

06.10.1966

Geschäftszahl

0452/66

Rechtssatz

Die Behörde ist nicht verpflichtet eine neue Sachentscheidung zu fällen, wenn der Rentenwerber nur behauptet, der seinerzeitigen rechtskräftigen Entscheidung über den Versorgungsantrag sei eine irrige Diagnose zugrunde gelegen.