Verwaltungsgerichtshof
06.10.1966
0452/66
GRS wie 2063/54 E 5. Dezember 1955 RS 3
Paragraph 52, KOVG bedeutet nicht, daß eine Änderung der subjektiven Auffassung der maßgebenden Stellen über die Berechtigung des Rentenbezuges als "maßgebende Veränderung" gewertet werden kann.