Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

06.10.1966

Geschäftszahl

0452/66

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2063/54 E 5. Dezember 1955 RS 3

Stammrechtssatz

Paragraph 52, KOVG bedeutet nicht, daß eine Änderung der subjektiven Auffassung der maßgebenden Stellen über die Berechtigung des Rentenbezuges als "maßgebende Veränderung" gewertet werden kann.