Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.06.1967

Geschäftszahl

0416/66

Rechtssatz

Unter "Verkehrsflächen der Gemeinde" sind all jene Kommunikationen zu verstehen, die in ihrer Verkehrsbedeutung auf das Gemeindegebiet beschränkt sind (also auch Gemeindestrassen und öffentliche Interessentenwege nach dem hier maßgebenden stmk Landesstraßenverwaltungsgesetz 1964).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1967:1966000416.X02