Verwaltungsgerichtshof
14.06.1967
0416/66
Die bescheidmäßige Einbeziehung in eine Wegegenossenschaft und Festsetzung der Beitragsanteile zur Herstellung und Erhaltung eines öffentlichen Interessentenweges (Paragraph 7, Absatz eins, Stmk LStVG 1964) fällt in den eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde ("Verkehrsflächen der Gemeinde").
ECLI:AT:VWGH:1967:1966000416.X01