Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.11.1966

Geschäftszahl

0392/66

Rechtssatz

Ausführungen zur Frage über unbefugte Gewerbeausübung durch Großhändler (Getränke) an nicht Wiederverkäufer, Widerspruch zwischen Spruch und Begründung hinsichtlich des als erwiesen angenommenen Sachverhaltes bezüglich des Kontrahenten.