Verwaltungsgerichtshof
22.11.1966
0392/66
Ausführungen zur Frage über unbefugte Gewerbeausübung durch Großhändler (Getränke) an nicht Wiederverkäufer, Widerspruch zwischen Spruch und Begründung hinsichtlich des als erwiesen angenommenen Sachverhaltes bezüglich des Kontrahenten.