Verwaltungsgerichtshof
28.11.1967
0323/66
Können die Grenzen der im Artikel 118, Absatz 3, B-VG verwendeten Begriffe nicht mit voller Schärfe gezogen werden, so ist die Frage, ob eine Angelegenheit zum eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde gehört, nach Artikel 118, Absatz 2, B-VG zu lösen.