Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.11.1967

Geschäftszahl

0323/66

Rechtssatz

Der Wert der allgemeinen Grundsätze des Verwaltungsstrafrechtes (materielles Recht und Verfahren) für den Rechtsstaat im formellen und materiellen Sinn deutet auf eine überwiegend überörtliche Bedeutung des Verwaltungsstrafrechtes hin.