Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.11.1967

Geschäftszahl

0323/66

Rechtssatz

Artikel 118, Absatz 4, B-VG bringt klar zum Ausdruck, dass auch im Bereich der Bundesvollziehung ein selbstständiger Wirkungsbereich der Gemeinden gegeben sein kann.