Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.11.1967

Geschäftszahl

0323/66

Rechtssatz

Ausführungen zu den tragenden Gedanken des Verwaltungsstrafverfahrens, im Zusammenhang mit der Wertung des Verwaltungsstrafverfahrens als überörtliche Angelegenheit (Aus Artikel 10, Absatz eins, Ziffer 6, B-VG kann geschlossen werden, dass das STRAFRECHTSWESEN das Verwaltungsstrafrecht in Bundesmaterien einschließt und daher die im Artikel 10, B-VG sonst angeführten mit dem Wort ....POLIZEI umschriebenen Begriffe das Strafrecht nicht umfassen).