Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.12.1968

Geschäftszahl

0271/66

Rechtssatz

Enthält der Beschuldigtenladungsbescheid eine Umschreibung der dem Beschuldigten zur Last gelegen Tat, so kann durch die Zitierung einer unrichtigen Gesetzesstelle Verjährung der vom Besch. gesetzten Verwaltungsübertretung nicht herbeigeführt werden.