Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.06.1968

Geschäftszahl

0201/66

Rechtssatz

Der Nachbar kann ein Bauvorhaben wegen Verletzung von Abstandsvorschriften nur insoweit mit Erfolg bekämpfen, als es sich um Vorschriften handelt, die den Abstand des Baues von seinem Grund regeln.