Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.11.1966

Geschäftszahl

0102/66

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1928/65 E 24. Juni 1966 VwSlg 6956 A/1966; RS 4

Stammrechtssatz

Unter Reisekosten fallen nicht die Auslagen einer in Wien ansässigen Person für die Benützung eines Massenbeförderungsmittels innerhalb von Wien.