Verwaltungsgerichtshof
15.02.1967
0034/66
Die Versagung der für einen Campingplatz nach dem Kärntner Campingplatzgesetz 1963, Landesgesetzblatt Nr 131 erforderlichen Bewilligung stellt keinen Eingriff in ein bestehendes Gewerberecht zum Betrieb von Campingplätzen dar.