Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

13.03.1967

Geschäftszahl

2146/65

Rechtssatz

Ein angefochtener Bescheid ist vom VwGH am Gesetz und nicht an einer (nicht befolgten) Weisung zu messen, auf deren Befolgung den Parteien kein subjektives Recht zusteht.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1967:1965002146.X02