Verwaltungsgerichtshof
13.03.1967
2146/65
Die Vorschrift des Artikel 20, B-VG kann nicht als Verfahrensvorschrift gewertet werden; daher kann durch eine (zeitweise) Nichtbefolgung einer Weisung eine Verletzung von Verfahrensvorschriften nicht eintreten.
ECLI:AT:VWGH:1967:1965002146.X01