Verwaltungsgerichtshof
07.11.1966
2090/65
Wird ein Fahrzeug auf Straßen mit öffentlichem Verkehr gefahren und leuchtet dabei weißes Licht nach hinten, dann liegt eine Übertretung nach Paragraph 60, Absatz 3, StVO und nicht eine solche nach Paragraph 85, Absatz eins, KFG im Zusammenhalt mit Paragraph 18, Absatz 11, KFG vor.