Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

07.11.1966

Geschäftszahl

2090/65

Rechtssatz

Wird ein Fahrzeug auf Straßen mit öffentlichem Verkehr gefahren und leuchtet dabei weißes Licht nach hinten, dann liegt eine Übertretung nach Paragraph 60, Absatz 3, StVO und nicht eine solche nach Paragraph 85, Absatz eins, KFG im Zusammenhalt mit Paragraph 18, Absatz 11, KFG vor.