Verwaltungsgerichtshof
04.11.1966
1990/65
Der Hinweis auf das der Behörde eingeräumte freie Ermessen reicht zur Begründung ihrer Entscheidung jedenfalls in den Fällen nicht aus, in denen eine Überprüfung der getroffenen Maßnahme dahingehend, ob sie mit dem Sinne des Gesetzes in Einklang zu bringen ist, ohne eine die Erwägung der Behörde darlegende Begründung nicht möglich ist (Hinweis E 24.5.1962, 509/75, und E 1.7.1962, 2391/59 und 2392/59, VwSlg 5817 A/1962).
ECLI:AT:VWGH:1966:1965001990.X04