Verwaltungsgerichtshof
18.05.1966
1948/65
Zurückweisung des erst in der mündlichen Verhandlung vor dem VwGH gestellten Antrages auf Zuerkennung des Aufwandersatzes für die Beschwerde wegen nicht rechtzeitiger Einbringung.
ECLI:AT:VWGH:1966:1965001948.X03