Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

03.02.1966

Geschäftszahl

1947/65

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2326/60 E 5. Juli 1961 RS 2

(Hinweis auf E 4.4.1963, 1807/62)

Stammrechtssatz

Einem Arzt muss zugemutet werden, dass er zwischen einwandfreien untrüglichen Merkmalen einer Alkoholisierung und denen aus mitgeteilten körperlichen Leiden sich ergebenden mangelnden Fähigkeiten, gewisse Proben in befriedigender Weise auszuführen, zu unterscheiden vermag.