Verwaltungsgerichtshof
03.02.1966
1937/65
GRS wie 1203/63 E 18. November 1964 RS 1
Wenn eine Übertretungshandlung zu verschiedenen Zeitpunkten, wenn auch am selben Tage, begangen wurde, so liegen mehrere selbständige Übertretungstatbestände vor, die jede für sich gesondert zu bestrafen sind (Hinweis E 3.5.1961, 123/61 und E 4.7.1962, 557/62).