Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.01.1968

Geschäftszahl

1793/65

Rechtssatz

Ausführungen dahingehend, daß es der Lebenserfahrung nicht widerspricht anzunehmen, daß ein allfälligen Bedarf nach einen Mietwagenunternehmen in einem kleinen Ort der Gemeindebehörde oder der Gendarmerie sicherlich zur Kenntnis gekommen wäre.