Verwaltungsgerichtshof
24.01.1968
1793/65
Ausführungen dahingehend, daß es der Lebenserfahrung nicht widerspricht anzunehmen, daß ein allfälligen Bedarf nach einen Mietwagenunternehmen in einem kleinen Ort der Gemeindebehörde oder der Gendarmerie sicherlich zur Kenntnis gekommen wäre.