Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

05.07.1967

Geschäftszahl

1645/65

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0034/66 E 15. Februar 1967 RS 1

Stammrechtssatz

Die Versagung der für einen Campingplatz nach dem Kärntner Campingplatzgesetz 1963, Landesgesetzblatt Nr 131 erforderlichen Bewilligung stellt keinen Eingriff in ein bestehendes Gewerberecht zum Betrieb von Campingplätzen dar.